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Hier fertigen wir für Sie die verschiedenen Hilfmittel individuell an
Unsere Leistungen im Bereich der Orthopädietechnik sind vielfältig.
Bestandteile von Beinprothesen
Grundsätzlich besteht jede exoskelettale Prothese der unteren Extremität aus den gleichen Grundbestandteilen. Diese sind:
• Schaftsystem (variiert je nach Versorgungstyp)
• dynamische Passteile (Füße und ggf. Kniegelenke)
• statische Passteile (Adaptionsteile)
Unabhängig von der Ausführung des Schaftes können wir bei der Wahl möglicher Passteile auf alle am Markt agierenden Hersteller zurückgreifen. Welche die für Sie am besten geeigneten Bauteile sind, hängt überwiegend von zwei Aspekten ab:
• von den individuellen physischen Voraussetzungen, Mobilität sowie
• den an die Versorgung gestellten Ansprüchen hinsichtlich Funktionalität und Komfort.
Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem unserer fachkompetenten Mitarbeiter können diese Voraussetzungen gemeinsam abgestimmt und erörtert werden. Die Passteile der verschiedenen Hersteller können zum Großteil miteinander kombiniert werden, sodass am Ende eine individuell optimierte prothetische Versorgung steht.
Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt.
Der Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den getragenen Schuhen ab. Der Schuh muss die Einlage in ihrer orthopädischen Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische Schuhzurichtungen unumgänglich.
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Versicherten so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.
Grundsätzlich sind Schuhe Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn bei definierten Krankheitsbildern/Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen
erreicht werden kann.
Die Kompressionstherapie umfasst Maßnahmen der äußeren, flächigen Druckapplikation bei Venenleiden, Lymphabflussstörungen und Verbrennungsnarben. Mittels flächigen Druckes soll der Ausbildung von Ödemen vorgebeugt und der venöse Rückfluss bzw. Lymphabfluss unterstützt werden.
Schwerpunkt des Einsatzes der Kompressionstherapie liegt in der Behandlung von Venenleiden der unteren Extremitäten. Als Hilfsmittel kommen komprimierende, Extremitäten umhüllende, textile Gewebe bzw. Gestricke zum Einsatz, z.B. Strümpfe, die mindestens knielang sein müssen.
Für die Kompressionsbehandlung von Verbrennungen oder Narben nach chirurgischen Eingriffen kommen ebenfalls komprimierende, das Behandlungsgebiet flächig umhüllende, textile Gewebe bzw. Gestricke zum Einsatz, die als Verbrennungsbandagen
angeboten werden. Kompressionstherapiemaßnahmen können auch zur Formung ödematisierter Weichteile bei Extremitätenamputationen zur Anwendung kommen.
Kompressionstherapie ist in der Regel eine Langzeitbehandlung und bedarf entsprechender Hilfsmittel, die vom Patienten bei Vorliegen der medizinischen
Indikation auf ärztliche Anordnung selbst angewendet werden.
Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend, bewegungslenkend) zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblem oder festem Material. Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen. Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu begleichen, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern.
Orthesen werden ebenfalls von den Spitzenverbänden der Krankenkassen in der Produktgruppe 23 zusammengefaßt. Die Veröffentlichung ist für das Jahr 1999
vorgesehen. Im folgenden sind die Orthesen aufgeführt, die verordnungsfähig sind.
Fußorthesen sind orthopädieschuhtechnische Arbeiten, die verlorengegangene Funktionen erkrankter Gliedmaßen ersetzen oder korrigieren. Sie dienen der Rehabilitation und Versorgung pathologischer Zustände.
Fußorthesen werden über ein individuell für den Patienten angefertigtes Positivmodell hergestellt. Alle erforderlichen orthopädieschuhtechnischen Maßnahmen
werden individuell eingearbeitet.
Fußorthesen werden in Spezialschuhen für Orthesen oder normalen Serienschuhen, die evtl. angepaßt werden müssen, getragen.
Bei besonders starker Formabweichung empfiehlt sich die Verordnung eines orthopädischen Maßschuhs.
Gehhilfen dienen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich der verminderten Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten. Ihr Ziel ist die Erweiterung des vorher eingeschränkten Aktionsradius. Zu den Gehhilfen zählen auch solche Geräte, die der Anwender im häuslichen Bereich für das Erlernen bzw. Trainieren des aktiven Gehens bzw. der selbständigen Fortbewegung benötigt. Bei der Benutzung von Gehhilfen ist eigene Kraftanwendung des Anwenders erforderlich.
Das Grundprinzip der Gehhilfenanwendung besteht in der Minderung der Belastung der unteren Extremitäten mittels Kraft-/Abstützungseinsatzes durch die obere(n) Extremität(en) (evtl. auch des Rumpfes).
Gehhilfen lassen sich untergliedern in solche, die vorwiegend im Innenraum und solche, die sowohl im Innenraum als auch außerhalb des Hauses angewandt werden können.
- Diabetesversorgung
- Sportversorgung
- Rheumatischer Formenkreis
- Kinderfußversorgung
- Medizinische Fußpflege